2024-10-27
Ein Betreuungsdienst gemäß Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist eine qualifizierte Entlastungslösung für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigen. Unser Dienst bietet eine wertvolle Alternative zur stationären Pflege und ermöglicht es den Pflegebedürftigen, in ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben – und dies selbstbestimmt und mit erhöhter Lebensqualität.
In diesem Beitrag beleuchten wir die Aufgaben eines Betreuungsdienstes nach SGB XI, welche rechtlichen Grundlagen relevant sind und für wen solche Leistungen in Frage kommen.
Die gesetzlichen Grundlagen des Betreuungsdienstes
Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bildet die rechtliche Grundlage der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland und wurde eingeführt, um Pflegebedürftigen bedarfsgerechte und nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten. Das Gesetz definiert die Leistungen und Qualifikationsanforderungen für Anbieter von Pflege- und Betreuungsdiensten und stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen gezielte Hilfe zur Erhaltung ihrer Lebensqualität und Selbstständigkeit erhalten.
Die Pflegeversicherung finanziert gemäß SGB XI Betreuung und Pflege für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Dies umfasst neben körpernahen Pflegetätigkeiten auch Maßnahmen zur Alltagsunterstützung und Betreuung, um den Lebensalltag bestmöglich zu erleichtern und eine hohe Lebensqualität sicherzustellen.
Umfang und Inhalt der Betreuungsleistungen nach SGB XI
Ein Betreuungsdienst nach SGB XI bietet keine umfassende medizinische Versorgung – diese fällt unter die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) – sondern zielt auf eine alltagsnahe und persönliche Begleitung, die an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ausgerichtet ist. Die Leistungen orientieren sich an den Regelungen des § 45b SGB XI und umfassen:
Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Alltagsbegleitung und soziale Betreuung: Geschulte Betreuungskräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei, einen strukturierten Tagesablauf zu pflegen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Neben Gesprächen und gemeinsamen Aktivitäten gehört hierzu auch die Förderung kognitiver und sozialer Fähigkeiten.
Begleitung bei außerhäuslichen Terminen: Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Wahrnehmung von Terminen bei Ärzten, in Therapiezentren oder bei Behörden zählen ebenfalls zu den Leistungen. Unsere Fachkräfte begleiten sicher und professionell.
Unterstützung bei Erledigungen und Einkäufen: Um eine möglichst eigenständige Lebensführung zu fördern, unterstützen Betreuungsdienste auch bei alltäglichen Besorgungen und wichtigen Erledigungen.
Häusliche Unterstützung und Hilfe im Alltag:
Unterstützung bei einfachen hauswirtschaftlichen Aufgaben: Einfache Tätigkeiten im Haushalt, die der Pflegebedürftige allein nicht mehr erledigen kann – etwa das Vorbereiten von Mahlzeiten oder Aufräumarbeiten – werden im Rahmen der Betreuung übernommen.
Förderung der Selbstständigkeit: Die Betreuungskräfte motivieren dazu, weiterhin aktiv am Alltag teilzunehmen und die Selbstständigkeit zu fördern. Durch gezielte Anleitung helfen sie dabei, Selbstvertrauen und Mobilität zu stärken.
Psychosoziale und emotionale Unterstützung:
Emotionale Begleitung: Durch einfühlsame Betreuung und den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen bieten Betreuungsdienste ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte und fördern die soziale Interaktion, besonders für alleinstehende Personen oder Menschen mit eingeschränkten sozialen Kontakten.
Anspruchsvoraussetzungen und Finanzierung
Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Sinne des SGB XI haben pflegebedürftige Personen, denen ein Pflegegrad zuerkannt wurde (Pflegegrade 1 bis 5). Die Pflegegrade werden im Rahmen eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder vergleichbare Prüfstellen festgelegt.
Unabhängig vom Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, den sie für Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI verwenden können. Pflegebedürftige in höheren Pflegegraden haben darüber hinaus die Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsleistungen als Pflegesachleistungen zu beziehen oder diese mit dem Pflegegeld zu kombinieren.
Der Nutzen eines Betreuungsdienstes für Pflegebedürftige und Angehörige
Ein qualifizierter Betreuungsdienst unterstützt nicht nur die pflegebedürftigen Personen selbst, sondern bietet auch pflegenden Angehörigen wertvolle Entlastung und Sicherheit im Alltag. Sie können sich darauf verlassen, dass ihre Angehörigen in ihrer Abwesenheit von geschulten Fachkräften betreut werden, die durch eine strukturierte Alltagsbegleitung und soziale Interaktion zur Erhöhung des Wohlbefindens und zur Stabilisierung des gesundheitlichen Zustands beitragen.
Die Leistungen eines Betreuungsdienstes sind besonders für Menschen geeignet, die im Alltag verstärkt auf Unterstützung angewiesen sind, aber dennoch selbstbestimmt im eigenen Zuhause bleiben möchten.
Fazit: Der Betreuungsdienst als Teil einer nachhaltigen Pflegeversorgung
Ein Betreuungsdienst nach SGB XI ist eine wertvolle Ergänzung zur pflegerischen und medizinischen Versorgung, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine strukturierte und zugleich persönliche Unterstützung im Alltag bietet. Unser Dienst verfolgt das Ziel, Menschen so lange wie möglich ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen und ihnen eine individuelle Betreuung und Entlastung zu bieten.
Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um gemeinsam herauszufinden, wie unser Betreuungsdienst Sie und Ihre Angehörigen im Alltag unterstützen kann.
Admin - 14:33:11 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen
Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr
Bürosprechzeiten nach Vereinbarung
Telefon: 07254 - 4048375
E-Mail: info@betreuungsdienst-schimana.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.